Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Hochseilgarten Sebnitz und den Kunden.

2. Abschluss des Teilnahmevertrages

Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte und der Internetseite bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Es gilt nur jeweils der aktuelle Prospekt und die tagaktuelle Version der Internetseite. Der Teilnahmevertrag kommt durch Annahme in Form unserer mündlichen oder schriftlichen Teilnahmebestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach
Vertragsschluss mitteilen oder zusenden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, der Anmelder ist für alle angemeldeten Personen haftbar und steht für deren Verpflichtungen ebenfalls ein.

3. Leistungen

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unserer aktuellen Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen)sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die im aktuellen Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderung

(A) Leistungsänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Teilnahmeleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Firma Hochseilgarten Sebnitz bemüht sich unter Umständen um ein Ausweichprogramm.

(B) Preisänderung

Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenen Beginn der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich wird. Wir müssen Sie hierüber 3 Wochen vor Teilnahmetermin in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderungen einer wesentlichen Teilnahmeleistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Teilnahmevertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat diese rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Bezahlung

(A) Bei Privatpersonen, Schulen, Gruppen und Vereinen

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühren fällig. Die Anzahlung wird auf den Teilnahmepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Eine Buchung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmepreises unmittelbar nach Erhalt der und Übersendung der Anmeldunterlagen. Bei Buchung von weniger als fünf Tagen erfolgt die Bezahlung in bar direkt vor Ort. Auf Wunsch wird dafür eine Rechnung oder Quittung ausgestellt. Sollte zum Zeitpunkt der vereinbarten Teilnahme die Gebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht.

(B) Bei Firmen

Der in Rechnung gestellte Buchungspreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Veranstaltung an den Hochseilgarten Sebnitz zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Hochseilgarten Sebnitz berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leitung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. Etwaige Mahngebühren bleiben davon unberührt. Der Kunde muss dem
Hochseilgarten Sebnitz die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Dies Teilnehmerzahl wird vom Hochseilgarten Sebnitz fakturiert. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Überschreitungen bis maximal 5% bedürfen keiner Absprache mit dem Hochseilgarten Sebnitz, weitergehende Überschreitungen müssen spätestens zwei Arbeitstage vor der Veranstaltung abgesprochen werden.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

(A) Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma Hochseilgarten Sebnitz. Es werden nur schriftliche Rücktritterklärungen akzeptiert. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens. Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die Firma Hochseilgarten Sebnitz eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird nach folgender Tabelle vom Kunden eingefordert bzw. einbehalten:

  • Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
  • Bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
  • Bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Gesamtpreises
  • Bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Gesamtpreises
  • Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt : 100 % des Gesamtpreises 

Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.Eine Absage seitens des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Veranstalter kann eine Begehung des Hochseilgartens, bzw. eine Durchführung einer anderen Outdoor-Veranstaltung absagen, wenn das Wetter eine sichere Durchführung der Begehung bzw. der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten lässt.

(B) Umbuchung

Bis zwei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig kostenlos einen Ersatztermin benennen.

(C) Ersatzpersonen

Ersatzpersonen anstatt eines gemeldeten Teilnehmers können bis zum Veranstaltungsbeginn eingesetzt werden, dieser tritt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die Firma Hochseilgarten Sebnitz können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Dritten entstehenden tatsächlichen
Mehrkosten sind zu erstatten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können in folgenden fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Teilnahmevertrag kündigen:

(A) Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragwidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen angerechnet.

(B) Wir kündigen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördliche festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung (Prospekt/Katalog/Internetseite) für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück.

(C) Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, das die uns entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatt wir Ihnen pauschal Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Wetter und höhere Gewalt

In Situationen, die die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen gefährden, wie Naturgewalten, Sturm, Gewitter, Vereisung, Feuer etc., behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, den Betrieb auf der Anlage einzustellen. In diesem falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittpreises. Durch die geographische Lage des Hochseilgartens Sebnitz kann die Anlage rauen witterungstechnischen Einflüssen ausgesetzt sein, die eine Öffnung des
Hochseilgartens einschränken. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Über eine Fortsetzung des Trainings zu einem anderen Zeitpunkt ist zu entscheiden.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn der Teilnehmer weist uns geringeren oder keinen Schaden nach.

10. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  • gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und Abwicklung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der  Leistungsbeschreibungen lt. Katalog, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme ist ausgeschlossen, sollte der Teilnehmer körperlich beeinträchtigt sein, gleich aus welchem Grund. Die gesetzlichen Vertreter haften für die vertretenen Teilnehmer. Nicht voll geschäftsfähige Teilnehmer sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt, welche uns berechtigt, verbindliche Anweisungen u erteilen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert hat. Unsere Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn es ist uns vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Die Firma Hochseilgarten Sebnitz haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-, Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für Ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Die Teilnehmer werden von der Firma Hochseilgarten Sebnitz über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Der Hochseilgarten Sebnitz übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich auf Grund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhangmit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Teilnahmebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Für Personenschäden haftet die Firma Hochseilgarten Sebnitz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum. Für alle Teilnehmer besteht über die Veranstalter eine Haftpflichtversicherung.

11. Gewährleistung, Verjährung

Die gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

12. Anweisungen der Trainer

Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen der Trainer oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerpreises.

13. Alkohol, Drogen, gesundheitliche Probleme

(A) Alkohol, Drogen...

Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder andere Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen ist die Firma Hochseilgarten Sebnitz, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(B) gesundheitliche Probleme

Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer seiner Veranstaltung, gesund und in der Lage sind, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu bewältigen. Insbesondere versichert der Kunde dass die Teilnehmer frei von Herz-/Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen, psychischen erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassenden, gesundheitlichen Beeinträchtigung (z.B. Schwangerschaft) sind. Über etwaige Beschwerden oder Einschränkungen seiner selbst oder der Teilnehmer hat der Kunde die Firma Hochseilgarten unaufgefordert zu unterrichten und auf Verlangen ein ärztliches Tauglichkeitsattest vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Lehnt ein Mitarbeiter der Firma Hochseilgarten Sebnitz aus diesen Gründen die Durchführung der Veranstaltung ab, so hat der Kunde kein recht auf Durchführung der Veranstaltung, er erhält seinen Buchungspreis zurück, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Gäste, die ohne ärztliches Einverständnis an einer Veranstaltung des Hochseilgarten Sebnitz teilnehmen, tun dies auf eigene Gefahr. Betreten des Hochseilgarten Sebnitz muss jeder Teilnehmer die Benutzerregeln aufmerksam durchlesen. Mit den Angaben zu seiner Person und seiner Unterschrift bestätig der Teilnehmer, dass er die Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt.

14. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte
weitergeben.

15. Urheberrechte

Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie
sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.

16. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern der Firma Hochseilgarten Sebnitz zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

17. Sicherheit

Vor dem Begehen des "Hochseilgarten Sebnitz" hat jeder Teilnehmer an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilzunehmen. Die beiden Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Während des Umhängens darf immer nu ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden! Darüber hinaus darf jede Station nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist Folge zu leisten. Jegliche Gegenstände, wie Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflachen, etc., die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen können, dürfen beim Begehen des Hochseilgarten Sebnitz nicht mitgeführt werden. Auf der gesamten Anlage des Hochseilgarten
Sebnitz gilt absolutes Rauchverbot. Für Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt generelles Rauchverbot und haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fern zu halten.

18. Ausrüstung

Die Sicherheitsausrüstung, die zur Begehung des Kletterwaldes nötig ist, wird vom Veranstalter gestellt. Diese Ausrüstung bestehend aus Helm, Sicherheitsgurt, doppeltes Sicherungsseil inkl. Zwei Stahlkarabinern, ist Eigentum der Firma Hochseilgarten Sebnitz. Sie ist nicht übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens Sebnitz nicht abgelegt werden. Der Teilnehmer trägt für diese Gegenstände die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen direkt beim Sicherheitspersonal gemeldet werden. Darüber hinaus ist die vom Hochseilgarten Sebnitz zur Begehung der Anlage ausgegebene Sicherheitsausrüstung ausschließlich nach Anweisung des Personals zu verwenden. Im Zweifelsfall ist ein Sicherheitstrainer zu Rate zu ziehen.

19. Erlebnis- Firmenveranstaltungen, Trainings und Lernprojekte im Outdoorbereich

Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Ihre Trainer und Guides besitzen jedoch alles ein gründliche Ausbildung und vor allem viel Erfahrung. So können sie gefahren auf ein Minimum reduzieren und versprechen Ihnen neben Lernerfolg und Erlebnis größtmögliche Sicherheit. Ihre Trainer und Guides sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen. Der Veranstalter ist im Besitz einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für den Bereich Outdoor und Freizeitsport. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden gedeckt ist. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

20. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Teilnahmevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftliche zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Körperverletzung oder Tötung des Teilnehmers verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Veranstaltung.

21. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für
Lücken.

22. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. Im übrigen gilt Deutsches Recht.

Stand: August 2006